TAGFAHRLICHT AM E-BIKE – DAS IST DIE SITUATION IN DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH UND CO.


Es werde Licht – in der Schweiz müssen ab 1. April 2022 alle E-Bikes und S-Pedelecs mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Ein Schritt, der wegweisend für die Nachbarländer sein könnte. Wir haben uns die Situation in den umliegenden Ländern (Stand April 2022) einmal genauer angeschaut.

TAGFAHRLICHT FÜR ALLE E-BIKES IN DER SCHWEIZ

Im Dezember 2021 hat der Bundesrat beschlossen, neue Richtlinien für E-Bikes im Strassenverkehr einzuführen. Gemäss der Verordnung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) müssen demnach ab dem 1. April alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Es genügt also nicht mehr wie bisher Dämmerung als Richtlinie für das Einschalten des Lichts, sondern es wird eine Pflicht für alle Tageszeiten und Lichtverhältnisse eingeführt. Die Gesetzesänderung bezieht sich dabei sowohl auf schnelle E-Bikes bzw. S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h als auch auf klassische E-Bikes bzw. Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h.

E-BIKE TAGFAHRLICHT IN DEUTSCHLAND

Sobald ein Fahrrad in Deutschland im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird, muss es gewisse gesetzliche Vorgaben erfüllen – das gilt auch für die sogenannten «Lichttechnischen Einrichtungen». Dazu zählen sowohl Leuchten wie Front- und Rücklicht, als auch Rückstrahler. Ein Tagfahrlicht ist in Deutschland laut StVZO (Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) am Fahrrad explizit erlaubt. Eine gesetzliche Vorschrift wie in der Schweiz gibt es allerdings nicht. Selbiges gilt für die Fernlichtfunktion. Mit dieser kann das Abblendlicht bei Bedarf deaktiviert und eine besonders weite Ausleuchtung realisiert werden. Diese sollte man allerdings nur verwenden, wenn kein Gegenverkehr zu erwarten ist.

E-BIKE TAGFAHRLICHT IN ÖSTERREICH

In Österreich dürfen Fahrräder bei Tageslicht und guter Sicht gänzlich ohne Vorderlicht und Rücklicht verwendet werden. Das bedeutet auch, dass es in Österreich keine Tagfahrlichtpflicht wie in der Schweiz gibt. Auch in der aktuellen Fahrradverordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobiltität, Innovation und Technologie (BMK) findet das Thema Tagfahrlicht derzeit keine Erwähnung.

E-BIKE TAGFAHRLICHT IN WEITEREN EUROPÄISCHEN LÄNDERN

Wenn es um das Tagfahrlicht am E-Bike geht, besitzt die Schweiz eine Vorreiterfunktion. Das zeigt sich auch, wenn man auf die aktuellen Gesetzeslagen in anderen Ländern in Europa blickt. Obwohl für das Radfahren in Polen tagsüber beispielsweise keine Scheinwerfer vorgeschrieben sind, müssen hier die reflektierenden roten Rücklichter immer montiert sein. In Dänemark sollte ein Fahrrad mit zwei Rädern mindestens mit einem Scheinwerfer und mindestens einem Rücklicht ausgestattet sein. Die Lampen müssen in einer Entfernung von mindestens 300 Metern gut sichtbar sein. Sie müssen von der Seite sichtbar sein und sollten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang eingeschaltet sein.

Wenn es um das Tagfahrlicht am E-Bike geht, besitzt die Schweiz eine Vorreiterfunktion. Das zeigt sich auch, wenn man auf die aktuellen Gesetzeslagen in anderen Ländern in Europa blickt. Obwohl für das Radfahren in Polen tagsüber beispielsweise keine Scheinwerfer vorgeschrieben sind, müssen hier die reflektierenden roten Rücklichter immer montiert sein. In Dänemark sollte ein Fahrrad mit zwei Rädern mindestens mit einem Scheinwerfer und mindestens einem Rücklicht ausgestattet sein. Die Lampen müssen in einer Entfernung von mindestens 300 Metern gut sichtbar sein. Sie müssen von der Seite sichtbar sein und sollten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang eingeschaltet sein.

Mehr dazu in folgendem Blogbeitrag:

Beleuchtung im Überblick

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FIT Inhaltbild E-Bike Leuchten

06.04.2022