S-Pedelecs: Diese Regeln gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz


Sind S-Pedelecs das nächste grosse Ding auf dem Fahrradmarkt? Betrachtet man die Verkaufszahlen der schnellen E-Bikes in verschiedenen europäischen Ländern, ist das gar nicht so unwahrscheinlich. So berichten beispielsweise die Schweiz und Belgien von stark wachsenden Absätzen. Auch andere Regionen dürften hier bald nachziehen. Eine Hürde sind allerdings die in vielen Ländern nach wie vor strengen Richtlinien, die den Kauf von S-Pedelecs unattraktiv machen können.

Du willst wissen, was in deinem Land gilt? Im folgenden Beitrag haben wir uns die Regeln für S-Pedelecs in Deutschland, Österreich und der Schweiz genauer angeschaut.

Was sind S-Pedelecs?

Bevor wir mit den verschiedenen Regularien starten, wollen wir uns zuerst S-Pedelecs als Fahrzeuge genauer anschauen. S-Pedelecs sind Elektrofahrräder, die dich bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen. Im Vergleich zu klassischen Pedelecs, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen, besitzen Speed-Pedelecs in der Regel einen leistungsstärkeren Motor und eine robustere Bauweise. Damit werden sie der höheren Geschwindigkeit und den damit verbundenen, höheren Sicherheitsanforderungen gerecht.

Ein weiterer Unterschied sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund ihrer schnelleren Maximalgeschwindigkeit gelten die flotten E-Bikes in vielen Ländern als motorisierte Fahrzeuge. Damit unterliegen sie strengeren Vorschriften als klassische E-Bikes. Je nach Land gibt es allerdings starke Unterschiede, wie die folgende Übersicht zeigt.

S-Pedelec Regeln in der Schweiz

Beginnen wir mit der Schweiz. 2022 wurden hier 22.782 Speed-Pedelecs verkauft – das sind über zehn Prozent aller verkauften Elektrofahrräder im ganzen Land. Die Schweiz gilt in Europa damit als Vorreiter in Sachen S-Pedelecs. Der Grund sind die sehr freundlichen Regelungen. Bereits 2012 hat man Radverkehrsflächen – also Radwege – für Speed-Pedelecs generell freigegeben. Dadurch haben Speed-Pedelec-Fans die gleichen Möglichkeiten im Strassenverkehr wie klassische Radfahrerinnen und Radfahrer. Gleichzeitig profitieren sie von der schnelleren Geschwindigkeit. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass auch führende S-Pedelec-Hersteller wie FLYER oder Opium aus der Schweiz kommen.

Es gibt aber auch einige Regularien, mit denen sich die schnellen E-Bikes von klassischen E-Bikes unterscheiden. Gesetzlich gelten sie nämlich als sogenannte «Motorfahrräder». So brauchst du für das Fahren ein gelbes Kennzeichen. Auch eine Versicherung ist nötig. Zudem dürfen S-Pedelecs nur von Personen über 14 Jahren mit einem M-Führerschein bewegt werden. In Sachen Ausstattung ist ein Helm vorgeschrieben. Last but not least benötigt dein Fahrrad eine Klingel und eine Beleuchtungsanlage mit Tagfahrlicht. Letzteres gilt übrigens für alle E-Bikes in der Schweiz.

S-Pedelec-Regeln in der Schweiz

  • Versicherung und gelbes Kennzeichen
  • Mindestalter über 14 Jahre
  • M-Führerschein
  • Helmpflicht

Ausstattung: Klingel, Beleuchtungsanlage mit Tagfahrlicht

Pinniato FS Speed Modell von KETTLER Alu-Rad GmbH

S-Pedelec Regeln in Deutschland

Ganz anders stellt sich die Situation in Deutschland dar. Hier behandelt die Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) Speed-Pedelecs als sogenannte «Kleinkrafträder». Das bedeutet, dass du auf der normalen Fahrbahn pedalieren musst. Die Nutzung von Radwegen ist dagegen nur unter seltenen Ausnahmen erlaubt. Für viele Fahrerinnen und Fahrer ist dies ein klares Kaufhindernis. Laut einer Marktforschung des deutschen Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) wurden deshalb im ganzen Land zuletzt nur 11.000 S-Pedelecs verkauft – lediglich halb so viele wie in der Schweiz.

Wie in der Schweiz herrscht auch in Deutschland Versicherungspflicht und du brauchst für den Betrieb deines schnellen Velos ein Versicherungskennzeichen. Die Altersgrenze liegt in Deutschland höher, konkret bei 16 Jahren. Fahren darfst du nur, wenn du die Führerscheinklasse AM besitzt. Zum obligatorischen Zubehör zählen ein Rückspiegel, eine Schiebehilfe, eine Kennzeichenbeleuchtung, eine Hupe und eine Beleuchtungsanlage mit Tagfahrlicht und Bremslicht. Auch die Helmpflicht gilt.

Spannend: Es ist gut möglich, dass die deutschen Regelhüterinnen und Regelhüter in naher Zukunft S-Pedelecs besser in das Verkehrskonzept integrieren. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen läuft derzeit ein entsprechender Testversuch. Laut einer Gesetzesänderung können Städte hier die schnellen E-Bikes auf Radwegen zulassen. Dies dürfte ein zusätzlicher Anreiz für viele Nutzerinnen und Nutzer sein, auf S-Pedelecs umzusteigen.

S-Pedelec-Regeln in Deutschland

  • Versicherung und Versicherungskennzeichen
  • Mindestalter über 16 Jahre
  • AM-Führerschein
  • Helmpflicht

Ausstattung: Rückspiegel, Schiebehilfe, Kennzeichenbeleuchtung, Hupe, Beleuchtungsanlage mit Tagfahrlicht und Bremslicht

S-Pedelec Regeln in Österreich

Österreich geht sogar noch strenger vor als das benachbarte Deutschland. Hier gelten S-Pedelecs als Fahrzeuge der Klasse L1e-B. Damit entsprechen sie rechtlich gesehen einem «Moped». Die Benutzung von Radwegen ist damit auch hier tabu. Wie in der Schweiz und in Deutschland besteht in Österreich eine Versicherungs- und damit auch eine Kennzeichenpflicht.

In Sachen Ausstattung braucht der Strassenflitzer eine fest montierte Lichtanlage mit Bremslicht und Kennzeichen-Beleuchtung, einen Rückspiegel, Reifen der Norm ECE-R 75, Bremshebel mit Kugelenden. Auch zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, eine akustische Warneinrichtung sowie Seiten- und Pedal-Reflektoren sind notwendig. Dazu musst du einen Helm tragen, der der Motorradhelm-Norm ECE-R 22-05 entspricht. Gut zu wissen: Auch ein Verbandstäschchen musst du im Gepäck haben.

All diese Regeln haben ihre Folgen: So ist die Anzahl der verkauften S-Pedelecs in Österreich derzeit so gering, dass es keine offiziellen Marktdaten zu den Verkäufen gibt.

S-Pedelec-Regeln in Österreich

  • Versicherung und Versicherungskennzeichen
  • Mindestalter über 16 Jahre
  • AM-Führerschein
  • Helmpflicht (Motorradhelm-Norm ECE-R 22-05)

Ausstattung: Fest montierte Lichtanlage mit Bremslicht und Kennzeichen-Beleuchtung, Rückspiegel, Reifen der Norm ECE-R 75, Bremshebel mit Kugelenden, zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, akustische Warneinrichtung, Seiten- und Pedal-Reflektoren, Verbandstäschchen

Velossi 3.0 Modell von KETTLER Alu-Rad GmbH

S-Pedelec Vorschriften in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Fazit

Unsere Übersicht über die S-Pedelec Vorschriften in Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigt: Trotz der regionalen Nähe gibt es bei den Regeln doch signifikante Unterschiede. Während die Schweiz eine liberalere Haltung einnimmt und S-Pedelecs auf Radwegen zulässt, was zu einem Verkaufsboom geführt hat, sind die Regelungen in Deutschland und Österreich restriktiver. Die Verkaufszahlen in den jeweiligen Ländern zeigen: Diese Unterschiede haben direkte Auswirkungen auf die Akzeptanz und Popularität der Fahrzeuge. Entwicklungen wie im Bundesland Nordrhein-Westfalen könnten jedoch ein Zeichen für eine mögliche positive Veränderung in Deutschland sein.

Spannend: Derzeit gibt es mit SESPIN ein deutsch-österreichisch-schweizer Forschungsprojekt, das untersucht, wie Speed-Pedelecs sicher und effizient in die jeweiligen Verkehrssysteme eingebunden werden können. Die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres erwartet.

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