RADWEG MIT DEM E-BIKE BENUTZEN – WAS IST ERLAUBT?


Vom täglichen Weg in die Arbeit bis zur lockeren Fahrt ins nächste Café – als umweltfreundliche Alternative zum Auto ist das E-Bike inzwischen längst im Fahrradalltag angekommen. Doch gerade bei der Nutzung von E-Bikes im Strassenverkehr gibt es immer wieder Unsicherheiten. Einer der häufigsten Streitpunkte: Darf ich mit meinem E-Bike auf dem Radweg fahren? Oder ist das verboten? In diesem Artikel werden wir dir die Antwort auf diese Frage geben und die gesetzlichen Vorschriften für E-Bikes in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Stand März 2023, beleuchten.

MIT DEM E-BIKE AUF DEM RADWEG IN DER SCHWEIZ

E-Bikes dürfen in der Schweiz nicht nur auf dem Radweg fahren – sie müssen es sogar. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz bestimmt nämlich, dass Fahrradwege und Fahrradstreifen nicht nur den Radfahrerinnen und Radfahrern vorbehalten sind, sondern sie diese auch benutzen müssen. Die Nutzung von Radwegen ist demnach sowohl für langsame E-Bikes (ohne gelbes Nummernschild) als auch für schnelle E-Bikes (mit gelbem Nummernschild) obligatorisch. Wie auch in allen anderen Verkehrssituationen gilt dabei, dass andere Verkehrsteilnehmende unter keinen Umständen gefährdet werden dürfen. Insbesondere die Fahrerinnen und Fahrer von S-Pedelecs sollten ihre Geschwindigkeit dementsprechend an den Verkehr und die Begebenheiten des jeweiligen Radwegs anpassen.

Übrigens: Seit Dezember 2021 gibt es in der Schweiz neue Strassengesetze für E-Bikes. Gemäss der Verordnung des Bundesamts für Strassen ASTRA müssen seitdem sowohl die schnellen E-Bikes (mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h), als auch die klassischen E-Bikes (mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h) mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Das betrifft demnach auch die Ausstattung deines E-Bikes auf dem Radweg. Siehe mehr dazu im Blogbeitrag Tagfahrlicht-Pflicht für E-Bikes: Schweizer Gesetzesänderung.

FIT Inhaltbilder Tagesbeleuchtung
FIT Inhaltbild E-Bike Leuchten

MIT DEM E-BIKE AUF DEM RADWEG IN DEUTSCHLAND

In Deutschland werden E-Bikes in drei Klassen unterteilt: Die erste Gruppe sind die klassischen Pedelecs mit einer Unterstützung von bis zu maximal 250 Watt während des Tretens und einer Unterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde. Die zweite Gruppe sind schnelle Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h, wobei diese in der Bundesrepublik als Kleinkrafträder gelten. Die dritte Gruppe sind E-Bike oder Elektromofas, die sich auch ohne Treten in die Pedale nur per Drehgriff fahren lassen.

Auf dem Radweg dürfen dabei nur Pedelecs bis 25 km/h fahren. Das gilt auch, wenn der Radweg mit dem Zusatzschild «Mofas frei» oder «E-Bikes frei» gekennzeichnet ist. Sogenannte S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen können und als Kleinkrafträder gelten, dürfen in Deutschland nicht auf Radwegen fahren.

Übrigens: Fahrräder und Pedelecs müssen in Deutschland nur dann auf dem Radweg fahren, wenn er auch wirklich benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Ist ein Radweg unbenutzbar – etwa, weil er vereist ist oder Fahrzeuge darauf parken – besteht eine Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht.

MIT DEM E-BIKE AUF DEM RADWEG IN ÖSTERREICH

In Österreich regelt die Fahrradverordnung die Vorschriften rund um das Fahren mit dem E-Bike. Diese besagt: Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser auch benutzt werden. Allerdings müssen Pedelec-Fahrer auf Radwegen immer auch die Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen und dürfen diese nicht gefährden. Die Ausnahme sind E-Bikes, die mehrspurig und bis 80 Zentimeter breit sind oder einen Anhänger bis zu 80 Zentimetern Breite ziehen: Sie dürfen auch auf der Strasse fahren.

S-Pedelecs werden in Österreich als Mopeds eingestuft und dürfen ausdrücklich nicht auf Radwegen fahren. Für sie benötigst du eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen sowie einen Führerschein der Klasse AM oder B.

ZUSAMMENFASSUNG – DARF ICH MIT DEM E-BIKE AUF DEM RADWEG FAHREN?

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Nutzung von E-Bikes auf Radwegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich gesetzlich geregelt ist. Es ist demnach wichtig, dass du dich genau informierst, welche Vorschriften in deinem Land gelten. Besondere Vorsicht ist bei S-Pedelecs geboten, die in Deutschland und Österreich in den meisten Fällen Fahrradwege nicht benutzen dürfen. In jedem Fall gilt: Du solltest immer auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer achten, um Unfälle zu vermeiden.

28.03.2023