AUCH E-MOUNTAINBIKES, E-RENNVELOS UND E-GRAVEL-BIKES BETROFFEN
Die E-Bikes folgen damit den Autos nach: Bereits seit 2014 müssen Autos in der Schweiz auch tagsüber mit Licht fahren. Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und Strassen. Somit muss das Tagfahrlicht bei E-Bikes auch auf Feldwegen oder Bike-Trails eingeschaltet sein. Ist man nach dem 1. April 2022 ohne eingeschaltetem Tagfahrlicht unterwegs, droht eine Ordnungsbusse in Höhe von 20 Schweizer Franken.
Pikant: Auch sportliche E-Bikes – also E-Mountainbikes, E-Rennvelos und E-Gravel-Bikes – mit Tretunterstützung bis 25 km/h sind von den Änderungen betroffen. Bis dato sind solche Velos von den Herstellern zumeist ohne Beleuchtung ausgeliefert worden. Der Umbau wird allerdings insofern erleichtert, als dass die Tagfahrlichter nicht typengenehmigungspflichtig sind. Das bedeutet, dass also auch Akkuleuchten, die aufsteckbar bzw. abnehmbar sind, vom Gesetzgeber akzeptiert werden. Das Tagfahrlicht muss zudem auf 100 Meter Entfernung erkennbar sein. Ausserdem darf es andere Verkehrsteilnehmenden nicht blenden.
Übrigens: Aufgrund der ab 1. April 2022 geltenden Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Wir empfehlen aus Sichtbar- und Sicherheitsgründen allerdings, immer das Vorder- und Rücklicht zusammen einzuschalten.